Finanzielle Unterstützungmöglichkeiten

Spenden

Durch Ihre Spenden können wir Aufgaben erfüllen, die nicht durch Leistungsentgelte oder Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden.

Sie können Menschen ein Stück Lebensqualität in den letzten Monaten ihres Lebens schenken!

 

Spendenkonto

ZAPUH GrenzLand-Konto: IBAN DE 76 3146 0290 0032 0780 10

                                                BIC GENODED1VSN

                                                Volksbank Viersen

 

ZAPUH GrenzLand e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt (Freistellungsbescheid des Finanzamts Viersen). Somit ist Ihre Spende steuerabzugsfähig. Im Rahmen der Steuererklärung reicht für Spenden bis 300 € ein Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis aus. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung.


Sofern die Spende maximal 300 Euro beträgt, benötigt das Finanzamt nicht zwingend eine Spendenbescheinigung zur steuerliche Absetzung der Spende. Hier genügt es der Bundesfinanzverwaltung, wenn der Spender eine Buchungsbestätigung seiner Bank als Nachweis zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Es handelt sich um einen vereinfachten Spendennachweis. Darauf müssen folgende Informationen enthalten sein: 

  • Name und Kontonummer von Empfänger & Spender
  • Betrag (in Euro) & Buchungstag
  • Steuerbegünstigter Zweck
  • Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt

 

Geldauflagen

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für ZAPUH Grenzland e.V. eine potentielle wertvolle Unterstützung. Wir sind daher in der Liste der möglichen Geldbußen-Empfänger eingetragen.

 

Wenn Sie eine Geldauflage bekommen, dürfen Sie dem Richter uns als gemeinnützige Organisation vorschlagen. Die Entscheidung über Zahlungshöhe und -empfänger treffen die Richter jedoch von Fall zu Fall selbst.

 

Allerdings: Wenn eine gemeinnützige Einrichtung eine Zuwendung aus einem Justizverfahren erhält, darf dem – unfreiwilligen – Spender  keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden!

 

Testament

„Was passiert mit Besitz und Vermögen nach meiner Lebenszeit?“ fragen sich viele Menschen, besonders wenn sie ohne Pflichterben sind. Manche können und wollen nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahe stehen, sondern über ihr Leben hinaus Gutes tun.

 

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Erbe zu regeln und ein Testament aufzusetzen, ist es eine Geste der Nächstenliebe auch an die Menschen zu denken, die Ihre Hilfe benötigen. Mit einem  Vermächtnis können Sie als Erblasser auch Stiftungen oder gemeinnützige Vereine - wie ZAPUH Grenzland e.V. - bedenken. Diese Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke sind von der Erbschaftssteuer befreit.

 

Was viele nicht wissen: Ein rechtsgültiges Testament können Sie selbst ohne die Hilfe eines Notars errichten. Dazu muss das Testament vollständig, mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben sein und den Ort und das Datum der Errichtung enthalten.

 

Wenn Sie lieber fachlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, ziehen Sie einen Notar hinzu, der Ihnen hilft, Ihren letzten Willen rechtlich und formal verbindlich festzulegen. Für die Errichtung eines notariellen Testaments fallen Gebühren an, die sich am Wert des zu vererbenden Vermögens orientieren.

 

Uns fehlt leider die Expertise, Ihnen beratend zur Seite zu stehen; aber wir freuen uns, wenn Sie beim Aufsetzen Ihres Testamentes auch an ZAPUH Grenzland e.V. denken.

 

Schenkung

Bei einer Schenkung gibt es mehrere Varianten: Sie können jederzeit mit sofortiger Wirkung schenken. Es gibt aber auch die sogenannte Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall, die sich vor allem auf Guthaben bei Geldinstituten bezieht.

 

Im Todesfall wird dabei ein vertraglich festgelegtes Guthaben einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation übertragen. Entsprechende Formulare hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer Bank.

Spenden statt Kränze

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